Dienstag, 9. April 2013
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Zielsetzung und das Defizitkriterium
• Gewährleistung der Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten, Vermeidung übermäßiger
Defizite -> Beitrag zur Währungsstabilität des Euro,
• aktuelle gesamtstaatliche Neuverschuldung: < 3 % des BIP.
Sanktionsmechanismen
• Bewertung des Defizits und Formulierung von Empfehlungen an den entsprechenden
Mitgliedsstaat mit der Aufforderung, das Defizit zu beheben,
• ggf. Vorgaben von Maßnahmen zum Defizitabbau sowie Strafzahlungen.
Ausnahmen für Sanktionsmechanismen beim Defizitkriterium
• Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses, das sich der Kontrolle der Mitgliedsstaaten
entzieht, oder eines schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs,
• begründete Vermutung hinsichtlich des Sinkens des Defizits unter den Referenzwert
nach Überwindung des Wirtschaftsabschwungs etc.
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